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Partnerstadtverein Güstrow e.V.

Satzung pdf


 

Partnerstadtverein Güstrow e.V.

Satzung

 

§ 1 Name und Sitz
  1. Der Verein führt den Namen „Partnerstadtverein Güstrow e.V.“ Er ist beim Amtsgericht Güstrow als Verein in das Vereinsregister eingetragen.
  2. Der Sitz und Gerichtsstand des Vereins ist Güstrow.
 
§ 2 Zweck/ Gemeinnützigkeit
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstistigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, insbesondere die Förderung partnerschaftlicher Beziehungen zu den Partnerkommunen der Barlachstadt Güstrow sowie die Unterstützung der Barlachstadt Güstrow bei der Gründung neuer Städtepartnerschaften und die Förderung und Mitwirkung im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses.
  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
  • Koordination und Abstimmung der Aktivitäten mit den verschiedenen befreundeten Kommunen
  • Förderung der Begegnung zwischen Deutschen und Ausländern in Deutschland und in den partnerschaftlich verbundenen und befreundeten Kommunen im Rahmen von Maßnahmen und Projekten
  • Förderung und Unterstützung der Besuche von Familien und Gruppen, Schulen, Vereinen und Organisationen
  • Förderung des Austauschs von Informationen über Deutschland und das Ausland
  • Förderung von Einrichtungen, soweit diese Tätigkeiten und Einrichtungen dazu bestimmt und geeignet sind, der Völkerverständigung zu dienen
  • Förderung der kulturellen, musikalischen, sportlichen und sonstigen Aktivitäten im Rahmen der gemeinsamen Begegnungen
  • Förderung der Kenntnisse der Sprachen der befreundeten Kommunen bei den Bürgern der Stadt Güstrow und den Vereinsmitgliedern
  • Organisation und Begleitung von Ferienlagern oder Freizeiten für benachteiligte Kinder und Jugendlichen
  1. Der Verein ist parteipolitisch neutral. Er wird unter Wahrung der politischen und religiösen Freiheit der Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen geführt.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  6. Die Tätigkeit in den Organen des Vereins ist ehrenamtlich. Es werden lediglich die notwendigen nachgewiesenen Ausgaben erstattet.
  7. Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Güstrow, die es unmittelbar und ausschließlich für die in § 2 aufgeführten Zwecke zu verwenden hat.
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