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Partnerstadtverein Güstrow e.V.

 
§ 10 Vertretung des Vereins

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den /die Vorsitzenden/de allein oder durch die stellvertretenden Vorsitzenden zu zweit vertreten.

 
§ 11 Einsetzen von Ausschüssen

Der Vorstand ist berechtigt, zu seiner Beratung und Unterstützung für seine Tätigkeit Ausschüsse für spezielle Aufgaben einzusetzen.

 
§ 12 Haftpflicht

Für die aus dem Vereinsbetrieb entstehenden Schäden und Sachverluste haftet der Verein gegenüber seinen Mitgliedern nicht.

 
§ 13 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur von einer satzungsgemäßen einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Für die Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertelmehrheit der Mitglieder notwendig.

 

Güstrow, den 04.06.2014                                                               gez.

                                                                                                 Peter Schmidt - Vorsitzender


Satzung pdf

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