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Partnerstadtverein Güstrow e.V.

 

§ 4 Mitgliedschaft/ Erlöschen der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jeder werden, der die Zwecke des Vereins zu fördern bereit ist und die Satzung des Vereins anerkennt:

  • natürliche Personen
  • juristische Personen
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Minderjährige, bei vorliegender schriftlicher Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters (Einzelpersonen, Familien, Unternehmen, Vereine, Schulen, Kirchen, die Stadt Güstrow, Gemeinden)

Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vorstandes auf Grund eines Aufnahmeantrages.

Die Mitgliedschaft endet:

  • durch Tod
  • durch gegenüber dem Vorstand zu erklärendem Austritt
  • durch Ausschluss aus wichtigem Grund
  • durch Auflösung des Vereins
  • bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages über zwei Abrechnungszeiträume trotz Anmahnung

Der freiwillige Austritt kann nur zum Jahresende mit einer schriftlichen Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand bis zum 31. Oktober erfolgen.

 
§ 5 Mitgliedsbeitrag

Die Mitglieder sind zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet.
Die Höhe des Beitrages und die Zahlungsweise werden in einer Beitragsordnung geregelt, die durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird.

 
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Alle Mitglieder haben das Recht, nach den Bestimmungen dieser Satzung an den Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, Anträge zu stellen und sämtliche allgemein angebotenen materiellen und ideellen Leistungen des Vereins gegen Erstattung der dadurch entstandenen Kosten in Anspruch zu nehmen.

 
§ 7 Organe

Organe des Vereins sind:

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