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Partnerstadtverein Güstrow e.V.

 
§ 8 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird jährlich durch den Vorstand einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 14 Tage und erfolgt schriftlich. Sie ist beschlussfähig, wenn 10 % der Mitglieder erschienen sind. Beschlüsse werden offen mit einfacher Mehrheit gefasst.
Alle zwei Jahre beruft der Vorstand eine Mitgliederkonferenz zur Wahl eines Vorstandes ein.
Die Wahlen haben schriftlich und in geheimer Abstimmung zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung beschließt eine Geschäfts- und Wahlordnung.
Die Wahlordnung kann bestimmen, dass im zweiten Wahlgang derjenige gewählt ist, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Beschlüsse zur Satzungsänderung werden mit Dreiviertelmehrheit gefasst.
Eine Mitgliederversammlung, die über Satzungsänderungen beschließen soll, ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder erschienen sind. Ist eine Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, ist diese mit einer Frist von 14 Tagen erneut einzuberufen. Sie entscheidet mit der Zustimmung der Zweidrittelmehrheit der erschienenen Mitglieder.

Der Vorstand kann außerordentliche Mitgliederversammlungen aus wichtigem Grund einberufen.
Auf schriftliches Verlangen von 20 % der Mitglieder unter Angabe des Grundes muss der Vorstand diese einberufen.

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

  • Wahl des Vorstandes
  • Beschluss über die Entlastung des Vorstandes
  • Beschlussfassung über die Jahresrechnung
  • Beschlussfassung über die Aufnahme von Krediten
  • Beschlussfassung über den Erwerb und Veräußerung von Immobilien
  • Beschlussfassung über die Beitragsordnung
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern
  • Abberufung von Vorstandsmitgliedern
  • Auflösung des Vereins
 
§ 9 Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen:

  • 1. Vorsitzende/r
  • 1. Stellvertretende/r Vorsitzende/r
  • 2. Stellvertretende/r Vorsitzende/r
  • Schriftführer/in
  • Schatzmeister/in
  • zwei Beisitzern/innen

Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:

  • Einberufung, Organisation und Durchführung der Mitgliederversammlungen
  • Vertretung des Vereins in der Öffentlichkeit
  • Jährliche Aufstellung einer Finanzplanung
  • Rechenschaftspflicht über die Verwendung der Finanzen
  • Planung , Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen des Vereins
  • Geschäftsverteilungsplan.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.

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