§ 10 Vertretung des Vereins
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den /die Vorsitzenden/de allein oder durch die stellvertretenden Vorsitzenden zu zweit vertreten.
§ 11 Einsetzen von Ausschüssen
Der Vorstand ist berechtigt, zu seiner Beratung und Unterstützung für seine Tätigkeit Ausschüsse für spezielle Aufgaben einzusetzen.
§ 12 Haftpflicht
Für die aus dem Vereinsbetrieb entstehenden Schäden und Sachverluste haftet der Verein gegenüber seinen Mitgliedern nicht.
§ 13 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur von einer satzungsgemäßen einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Für die Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertelmehrheit der Mitglieder notwendig.
Güstrow, den 04.06.2014 gez.
Peter Schmidt - Vorsitzender